Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung vom Arzt
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen. - (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch(bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen (Lebens-/Sterbegeldversicherung)
- ggf. Rentenbescheide
Formalitäten
an was Sie Denken sollten
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen
Die folgenden Aufgaben nehmen wir den Angehörigen auf deren Wunsch gerne ab:
- Überführung des/der Verstorbenen
- Ankleiden und hyg. Versorgung
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und ausstellen lassen
- Besorgung evtl. fehlender Personenstandsurkunden
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier/Beerdigung
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Sarggesteck bestellen
- Bestellung von Kränzen und Handsträußen
- Trauerbriefe und Danksagungen fertigen
Diese Schritte sind den Angehörigen vorbehalten:
- Adressen für Anschriften Trauerbriefe Zusammenstellen
- Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- Den Rentenanspruch geltend machen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
- Versorgung der Haustiere
- Versorgung der Blumen und Pflanzen
- Regelung in Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Fälligkeit von Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung potenzieller Kunden
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst